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   LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16   

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https://dejure.org/2017,2268
LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16 (https://dejure.org/2017,2268)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2017 - 324 O 402/16 (https://dejure.org/2017,2268)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - 324 O 402/16 (https://dejure.org/2017,2268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 5 Abs. 3, 5 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
    Zur teilweisen Unzulässigkeit eines "Schmähgedichtes" über einen Staatspräsidenten.

  • Justiz Hamburg

    § 832 BGB, § 1004 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gedicht über einen Staatspräsidenten in einer Satiresendung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Böhmermann-Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan war teilweise rechtsverletzend

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • hamburg.de (Pressemitteilung)

    Erdoğan gegen Böhmermann

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren zur Unterlassung verurteilt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben auch nach Urteil im Hauptsachverfahren untersagt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Böhmermanns Schmähgedicht bleibt in Teilen verboten

  • faz.net (Pressemeldung, 10.02.2017)

    Strittige Passagen aus Böhmermanns Schmähgedicht bleiben verboten

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Erdogan-Schmähgedicht weiterhin weitgehend zulässig

  • kanzleikompa.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Gericht über Gedicht

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Schmähkritik

  • taz.de (Pressebericht, 10.02.2017)

    Schmähgedicht über Erdogan: Drei Viertel Böhmermann verboten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Böhmermann Schmähgedicht bleibt weiter verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Moderator Böhmermann darf bestimmte Passagen seines Gedichts Schmähkritik nicht wiederholen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entscheidung im Verfahren Erdogan gegen Böhmermann bestätigt

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Erdogan-Schmähgedicht weiterhin weitgehend zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teile des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann bleiben weiterhin verboten - LG Hamburg gibt Klage Erdogans auf Untersagung des gesamten Gedichts nur teilweise statt

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Erdogan gegen Böhmermann

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.11.2016)

    Erdogan gegen Böhmermann: Entscheidung im Zivilprozess verschoben

  • zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.11.2016)

    "Schmähgedicht": Verhandlung wegen Erdogans Klage gegen Böhmermann

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Schmähkritik" von Jan Böhmermann: Verhandlung im November über Erdogans Klage

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zivilprozess in Hamburg gegen Böhmermann: Erdogan "als Prototyp des verlausten Türken gezeigt"?

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.07.2016)

    Erdogan will Böhmermann-Gedicht komplett verbieten lassen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.11.2016)

    Böhmermann vor Gericht: "Ziegen ficken, Herr Kollege, ist das Wirklichkeit?"

Besprechungen u.ä. (11)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Urteil in der Böhmermann-Affäre

  • faz.net (Pressekommentar, 10.02.2017)

    Warum Jan Böhmermann vor Gericht gescheitert ist

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Teile von "Schmähkritik" verboten: Der schwierige Fall Böhmermann

  • kanzleikompa.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Gericht über Gedicht

  • deutschlandfunk.de (Pressekommentar, 10.02.2017)

    Kunstfreiheit hat Grenzen - gerade in Zeiten des Internets

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 10.02.2017)

    Man kann das Schmähgedicht nur ganz oder gar nicht verbieten

  • kress.de (Entscheidungsanmerkung)

    Was ist uns die Kunstfreiheit wirklich wert?

  • deutschlandradiokultur.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 10.02.2017)

    "Erdogan hat sein Klagerecht eigentlich verwirkt"

  • meedia.de (Pressekommentar, 10.02.2017)

    Handwerklich mangelhafter Willkürakt

  • internet-law.de (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fall Böhmermann: Was darf Satire?

  • Telepolis (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.04.2016)

    "Sackdoof, feige und verklemmt ..." - Wie der Streit um das Schmähgedicht juristisch ausgehen wird

In Nachschlagewerken (3)

Sonstiges

  • Justiz Hamburg (Terminmitteilung)

    Verkündungstermin im Verfahren über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Erdoan gegen Böhmermann

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2017, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Dies gilt insbesondere für einen Konflikt mit dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsbereich (Art. 2 Abs. 1 GG), an dem auch der Kläger teilhat (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1975, 1882).

    Ein Unterlassungsanspruch besteht in aller Regel nur hinsichtlich dieser inkriminierenden Äußerungen, da der bestehende Konflikt mit dem schonendsten Mittel zu lösen ist (vgl. BGH, NJW 1975, 1882 zu einem Theaterstück).

    Zwar sind Ausnahmen denkbar (vgl. BGH, NJW 1975, 1882; BGH, NJW 2005, 2844 - Esra).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Eine Differenzierung zwischen höherer oder niedriger, guter oder schlechter Kunst ist hierbei unzulässig, da dies auf eine unstatthafte Inhaltskontrolle hinauslaufen würde (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2661).

    Dabei ist zu beachten, dass auch die "entkleidete" Aussage die Eigenart einer satirischen Inszenierung behält (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2661).

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Zwar sind Ausnahmen denkbar (vgl. BGH, NJW 1975, 1882; BGH, NJW 2005, 2844 - Esra).
  • OLG Hamburg, 27.09.2011 - 7 U 31/11

    Stasi-Notizen sind "zu dünn"

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Die Kosten für die Abmahnung sind aber nach ständiger Rechtsprechung der in Hamburg mit Pressesachen befassten Gerichte nach dem Wert der Hauptsache und nicht des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu berechnen (vgl. Urteil des Hans. OLG Hamburg vom 27.09.2011, 7 U 31/11).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    In dieser Funktion muss er sich Kritik gerade im besonderen Maße gefallen lassen, da die Meinungsfreiheit aus dem besonderen Bedürfnis der Machtkritik erwachsen ist (vgl. BVerfG, AfP 1996, 50).
  • LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16

    Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat die Kammer dem auf Unterlassung gerichteten Antrag mit Beschluss vom 17.05.2016 (Az.: 324 O 255/16) teilweise stattgegeben und die erneute Verbreitung einzelner Äußerungen des Gedichtes untersagt, den weitergehenden Antrag hat sie zurückgewiesen.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Kunstfreiheit darf nicht übermäßig eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, NJW 1973, 1221, 1224).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.06.2016 (NJW 2016, 2870) nicht gegen die Entscheidung spricht, da die Kammer durchaus, wie es sich aus den Gründen und auch bereits aus der einstweiligen Verfügung vom 17.05.2016 ergibt, eine Auseinandersetzung in der Sache annimmt.
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Deshalb bedarf es einer fallbezogenen Abwägung, ob die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1982).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
    Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Maßstäbe für die Beurteilung der satirischen Einkleidung im Regelfall weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns (vgl. BGH, AfP 2004, 51).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

    Transsexuelle IV

  • EGMR, 17.04.2014 - 20981/10

    MLADINA D.D. LJUBLJANA v. SLOVENIA

  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben

    Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Februar 2017, Az. 324 O 402/16, werden zurückgewiesen.
  • LG Hamburg, 11.05.2017 - 324 O 217/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung einer

    Der Hinweis der Antragstellerin auf die Entscheidung der Kammer zum Az. 324 O 402/16 geht fehl.
  • VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19

    Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin

    Sowohl die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Oktober 2016 als auch die zivilrechtlichen Entscheidungen im Verfahren des Präsidenten der Türkei gegen den Kläger von Februar 2017 (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 10. Februar 2017 - 324 O 402/16 -, juris) bzw. Mai 2018 (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 2018 - 7 U 34/17 -, juris) hätten Anlass zu öffentlichen Erklärungen geben können.

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg haben es dem Kläger nach Würdigung des gesamten Beitrags untersagt, bestimmte Teile des sog. Schmähgedichts zu äußern oder äußern zu lassen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 10. Februar 2017 - 324 O 402/16 -, juris; bestätigt durch OLG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 2018 - 7 U 34/17 -, juris).

  • BVerfG, 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner

    vom 10. Februar 2017 - 324 O 402/16 -.
  • LG Köln, 28.02.2018 - 28 O 269/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verwendung des Bildnisses eines

    Die sogenannte "C-Affäre" sei auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Berichterstattung hochaktuell gewesen, da das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 10.02.2017 (324 O 402/16) - unstreitig - sein gegen den Kläger gerichtetes Verbot bestätigte, "ehrverletzende" Verse des Gerichts zu wiederholen, und da die Bundesregierung in der 20.02.2017 veröffentlichten Bundestagsdrucksache 18/11243 ihren Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten vorlegte, mit welchem § 103 StGB aufgehoben werden sollte.
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